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Fahrschule Peter Schmitt und Rolf Schwan GbR
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Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Vertrags­grundlage für die Fahrausbildung bei der Fahrschule Peter Schmitt & Rolf Schwan GbR.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fahrschule Peter Schmitt & Rolf Schwan GbR (nachfolgend „Fahrschule") und ihren Kund:innen (nachfolgend „Fahrschüler:in") über die Erteilung von Fahrunterricht sowie damit verbundene Leistungen.

Abweichende Bedingungen der Fahrschüler:in werden nur wirksam, wenn die Fahrschule ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertrags­schluss

Der Ausbildungs­vertrag kommt durch Unterzeichnung des Ausbildungs­vertrags­formulars in einer unserer Anmelde­stellen oder durch elektronische Bestätigung nach Online-Registrierung zustande. Die Fahrschule kann die Annahme binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Für Verbraucher:innen, die den Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. online) abschließen, gilt die gesonderte Widerrufs­belehrung.

§ 3 Leistungs­umfang

Die Fahrschule erbringt die Ausbildung gemäß den Vorgaben des Fahrlehrer­gesetzes (FahrlG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das umfasst insbesondere:

Die Anzahl der praktischen Übungs­stunden richtet sich nach dem individuellen Lern­fortschritt der Fahrschüler:in.

§ 4 Pflichten der Fahrschüler:in

Die Fahrschüler:in verpflichtet sich:

§ 5 Preise & Zahlungs­bedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses aktuellen Preise laut Preis­aushang / Website. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatz­steuer.

Die Grundgebühr ist mit der Anmeldung fällig. Fahrstunden, Sonder­fahrten und Vorstellungs­entgelte werden jeweils nach Leistungs­erbringung bzw. vor dem Prüfungs­termin abgerechnet. Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung nach Rechnung.

Behörden­gebühren (Straßen­verkehrsamt) sowie Prüfungs­gebühren der technischen Prüf­organisation (TÜV/DEKRA) werden nicht von der Fahrschule erhoben, sondern sind direkt an die jeweilige Stelle zu entrichten.

§ 6 Absage von Fahrstunden

Verschiebungen oder Absagen vereinbarter Fahrstunden sind spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen (werktags zu Bürozeiten). Erfolgt die Absage später oder erscheint die Fahrschüler:in nicht zum Termin, wird die Stunde in voller Höhe berechnet — es sei denn, die Fahrschüler:in weist nach, dass ein unverschuldeter, unvorher­sehbarer Hinderungs­grund vorlag (z. B. plötzliche Erkrankung mit ärztlichem Attest).

Muss eine Fahrstunde durch die Fahrschule verschoben werden (z. B. Erkrankung des Fahrlehrers, Fahrzeug­ausfall), wird ein Ersatz­termin in Absprache vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern die Fahrschule den Grund nicht zu vertreten hat.

§ 7 Prüfung & Prüfungs­reife

Die Fahrschule meldet die Fahrschüler:in erst dann zur praktischen Prüfung an, wenn aus fachlicher Sicht die Prüfungs­reife gegeben ist. Diese Einschätzung liegt im pflicht­gemäßen Ermessen des Fahrlehrers.

Wird die Prüfung nicht bestanden, ist eine ausreichende Nach­schulung Voraussetzung für die erneute Anmeldung. Prüfungs- und Vorstellungs­entgelte fallen bei jedem Prüfungs­versuch neu an.

§ 8 Beendigung des Vertrags

Der Ausbildungs­vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außer­ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bereits erbrachte Leistungen (Theorie­unterricht, Fahrstunden, Verwaltungs­aufwand) sind bis zum Kündigungs­zeitpunkt anteilig zu vergüten. Die Grundgebühr wird bei Kündigung innerhalb der ersten zwei Wochen nach Anmeldung anteilig zurück­erstattet, später nur noch in dem Umfang, in dem noch keine anrechenbare Leistung erbracht wurde.

§ 9 Haftung

Die Fahrschule haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkt­haftungs­gesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fahrschule nur bei Verletzung vertrags­wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vertrags­typischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Während der praktischen Ausbildung und Prüfungs­fahrt gilt der Fahrlehrer gemäß § 2 Abs. 15 StVG als Führer des Fahrzeugs. Die Fahrschule stellt ein ordnungs­gemäß versichertes Ausbildungs­fahrzeug.

§ 10 Datenschutz

Zur Durchführung des Vertrags werden personen­bezogene Daten der Fahrschüler:in gemäß der Datenschutz­erklärung verarbeitet.

§ 11 Schluss­bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichts­stand ist Aachen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.


Stand: April 2026 · Fahrschule Peter Schmitt & Rolf Schwan GbR · Elsaßstraße 46 · 52074 Aachen

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