§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fahrschule Peter Schmitt & Rolf Schwan GbR (nachfolgend „Fahrschule") und ihren Kund:innen (nachfolgend „Fahrschüler:in") über die Erteilung von Fahrunterricht sowie damit verbundene Leistungen.
Abweichende Bedingungen der Fahrschüler:in werden nur wirksam, wenn die Fahrschule ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Ausbildungsvertrag kommt durch Unterzeichnung des Ausbildungsvertragsformulars in einer unserer Anmeldestellen oder durch elektronische Bestätigung nach Online-Registrierung zustande. Die Fahrschule kann die Annahme binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Für Verbraucher:innen, die den Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. online) abschließen, gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 3 Leistungsumfang
Die Fahrschule erbringt die Ausbildung gemäß den Vorgaben des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das umfasst insbesondere:
- Theoretische Ausbildung (Grundstoff und klassenspezifischer Zusatzstoff)
- Praktische Fahrausbildung inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)
- Anmeldung und Vorbereitung zur theoretischen und praktischen Prüfung bei der zuständigen Prüforganisation (TÜV/DEKRA)
- Lernmaterialien (Lehrbuch, App-Zugang zu den amtlichen Prüfungsfragen)
Die Anzahl der praktischen Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt der Fahrschüler:in.
§ 4 Pflichten der Fahrschüler:in
Die Fahrschüler:in verpflichtet sich:
- pünktlich zu vereinbarten Unterrichts- und Fahrstunden zu erscheinen
- eine gültige Fahrerlaubnis aller Behördendokumente (Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis) rechtzeitig vor Prüfungstermin vorzulegen
- die Fahrschule unverzüglich über Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Telefon) zu informieren
- nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder bewusstseinsbeeinträchtigenden Medikamenten zur Fahrstunde zu erscheinen — in einem solchen Fall ist die Fahrschule berechtigt, die Fahrstunde abzubrechen und in voller Höhe zu berechnen
- bei der praktischen Fahrprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen
§ 5 Preise & Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise laut Preisaushang / Website. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Grundgebühr ist mit der Anmeldung fällig. Fahrstunden, Sonderfahrten und Vorstellungsentgelte werden jeweils nach Leistungserbringung bzw. vor dem Prüfungstermin abgerechnet. Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung nach Rechnung.
Behördengebühren (Straßenverkehrsamt) sowie Prüfungsgebühren der technischen Prüforganisation (TÜV/DEKRA) werden nicht von der Fahrschule erhoben, sondern sind direkt an die jeweilige Stelle zu entrichten.
§ 6 Absage von Fahrstunden
Verschiebungen oder Absagen vereinbarter Fahrstunden sind spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen (werktags zu Bürozeiten). Erfolgt die Absage später oder erscheint die Fahrschüler:in nicht zum Termin, wird die Stunde in voller Höhe berechnet — es sei denn, die Fahrschüler:in weist nach, dass ein unverschuldeter, unvorhersehbarer Hinderungsgrund vorlag (z. B. plötzliche Erkrankung mit ärztlichem Attest).
Muss eine Fahrstunde durch die Fahrschule verschoben werden (z. B. Erkrankung des Fahrlehrers, Fahrzeugausfall), wird ein Ersatztermin in Absprache vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern die Fahrschule den Grund nicht zu vertreten hat.
§ 7 Prüfung & Prüfungsreife
Die Fahrschule meldet die Fahrschüler:in erst dann zur praktischen Prüfung an, wenn aus fachlicher Sicht die Prüfungsreife gegeben ist. Diese Einschätzung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Fahrlehrers.
Wird die Prüfung nicht bestanden, ist eine ausreichende Nachschulung Voraussetzung für die erneute Anmeldung. Prüfungs- und Vorstellungsentgelte fallen bei jedem Prüfungsversuch neu an.
§ 8 Beendigung des Vertrags
Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits erbrachte Leistungen (Theorieunterricht, Fahrstunden, Verwaltungsaufwand) sind bis zum Kündigungszeitpunkt anteilig zu vergüten. Die Grundgebühr wird bei Kündigung innerhalb der ersten zwei Wochen nach Anmeldung anteilig zurückerstattet, später nur noch in dem Umfang, in dem noch keine anrechenbare Leistung erbracht wurde.
§ 9 Haftung
Die Fahrschule haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fahrschule nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Während der praktischen Ausbildung und Prüfungsfahrt gilt der Fahrlehrer gemäß § 2 Abs. 15 StVG als Führer des Fahrzeugs. Die Fahrschule stellt ein ordnungsgemäß versichertes Ausbildungsfahrzeug.
§ 10 Datenschutz
Zur Durchführung des Vertrags werden personenbezogene Daten der Fahrschüler:in gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist Aachen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
Stand: April 2026 · Fahrschule Peter Schmitt & Rolf Schwan GbR · Elsaßstraße 46 · 52074 Aachen