Ein vollständiger Überblick aller Klassen, die wir ausbilden — mit Mindestalter, Voraussetzungen und was du damit fahren darfst. Stand der Angaben: aktuell gemäß FeV.
Du kannst deinen Klasse-B-Führerschein bereits mit 16,5 Jahren starten und mit 17 die Prüfung ablegen. Bis zum 18. Geburtstag fährst du dann nur in Begleitung einer eingetragenen Vertrauensperson. Ein klarer Vorteil: du sammelst ein Jahr Erfahrung, bevor du ganz allein losfährst. Wir unterstützen dich mit allen Formalitäten.
Die gefragtesten Klassen für den Alltag — vom kleinen Flitzer bis zum Wohnwagen-Gespann.
Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze außer dem Fahrer. Auch Kombinationen mit kleinem Anhänger bis 750 kg (oder bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern in Summe unter 3,5 t). Mit Klasse B sind die Unterklassen AM und L automatisch eingeschlossen.
Die moderne Variante für alle, die auf Automatik lernen wollen (inkl. E-Autos), aber später trotzdem Schaltwagen fahren möchten. Ausbildung und Prüfung erfolgen auf Automatik. Zusätzlich absolvierst du 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen plus eine 15-minütige Testfahrt (je zur Hälfte innerorts und außerorts). Nach Bescheinigung durch die Fahrschule trägt die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 197 ein — das ist ein regulärer Klasse-B-Führerschein ohne Automatikbeschränkung.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht mehr unter Klasse B fallen — also alles, was du mit dem B-Führerschein allein nicht ziehen darfst. Typische Fälle: großer Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger, Maschinentransporter. Der Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t haben.
Drei Stufen — vom 125er-Einstieg bis zur unbegrenzten Maschine. Bei uns klassisch im Direktunterricht und mit den passenden Fahrzeugen.
Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum bis 50 cm³ (oder elektrischem Antrieb). In einigen Bundesländern (nicht flächendeckend) bereits ab 15 möglich — in NRW gilt das reguläre Mindestalter 16.
Krafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung bis 11 kW (Leistungsgewicht bis 0,1 kW/kg). Inklusive AM. Der klassische Einstieg für alle, die später A2 oder A machen wollen — die hier erworbenen Stunden zählen später nicht erneut.
Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 kW (47 PS) und einem Leistungsgewicht bis 0,2 kW/kg. Das Einstiegsmodell darf nicht aus einer doppelt so starken Maschine gedrosselt sein. Nach 2 Jahren Besitz darfst du direkt auf die offene Klasse A aufsteigen — mit praktischer Prüfung, aber ohne erneute Theorie.
Alle Krafträder (zwei- oder dreirädrig) ohne Leistungsbeschränkung. Direkteinstieg ab 24 Jahren oder Aufstieg aus A2 ab 20 Jahren (nach mindestens 2 Jahren A2-Besitz). Der Aufstieg aus A2 erfordert eine praktische Prüfung, keinen neuen Theorie-Kurs.
Unsicher, ob B197 oder klassisch B? Oder doch erst A1? Kein Problem — wir beraten dich ganz in Ruhe. Entweder im Büro oder am Telefon.